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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder!
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über die aktuelle Situation im Evangelischen Religionsunterricht informieren.
Unser bundesdeutsches Grundgesetz führt mehrfach den Namen Gottes an. Schon in der Präambel geht es um „Verantwortung vor Gott und den Menschen“, und auch in der Amtseidsbestimmung wird Gott angerufen. Mehrfach ist von „Glaube“ und „Religion“ die Rede, und wenn auch alles so eindeutig klingt, so ist es dies letztlich doch nicht. Seit vielen Jahren gibt es den Gelehrtenstreit darüber, ob der bundesdeutsche Verfassungs-Gott der christliche Gott ist oder ein ganz anderer. Wir haben zwar die christlich-abendländische Kultur, aber auch die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen Bekenntnisses.
Unabhängig davon wird seit 1993 im Land Brandenburg der Ev. Religionsunterricht (RU) angeboten. Aufregende und spannende Anfangsjahre liegen hinter uns. Religionsunterricht in Brandenburg wird an 424 Schulen erteilt, 30.134 Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil. Im südlichen Teil des Sprengels Cottbus, wird der Religionsunterricht an 40% der Schulen angeboten. Leider ist es uns auch nach 15 Schuljahren nicht gelungen, den Bedarf abzudecken, weil die erforderlichen Lehrkräfte fehlen. Für viele Schülerinnen und Schüler ist der Ev. Religionsunterricht in der Schule der einzige Ort der Begegnung mit Inhalten des christlichen Glaubens. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern keiner Konfession angehören, beträgt mehr als 60%. Wir als Kirche werden unserem Bildungsauftrag in der Schule nur gerecht, wenn sich die Vermittlung von Wissen und die Vermittlung von Lebensorientierung in einer guten Balance befinden. Die Vermittlung von Lebensorientierung ist aber über historische Berichte oder ästhetische Erfahrungen allein nicht möglich. Zu ihr gehört, dass die Schülerinnen und Schüler gelebten Überzeugungen begegnen, sich daran „reiben“ können und in dieser Begegnung zu eigenen Standpunkten finden.
Diesen Weg zur persönlichen Orientierung aufzuzeigen, ist eine wichtige Funktion des Religionsunterrichts.
Der Religionsunterricht wird durch dafür ausgebildete und von der Evangelischen Kirche beauftragte Lehrkräfte erteilt.
Zu Ihrer Information finden Sie auf den folgenden Webseiten Formulare, Gesetzestexte und andere Informationsmaterialien zum Religionsunterricht im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen (Sprengel Görlitz).
Gern können Sie sich in Angelegenheiten des Religionsunterrichtes direkt an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Drabo
ARU Cottbus-Görlitz: Bereich Cottbus Leitung: Dieter Drabo Stellvertretung: Brigitte Welcher Mitarbeiterin: Annemarie Baumgart Gertraudtenstraße 1 03046 Cottbus Tel. (03 55) 32 371 Fax (03 55) 38 32 408 E-Mail: ARU.Cottbus@t-online.de
Kirchenkreise Niederlausitz, Cottbus, Senftenberg-Spremberg, Bad Liebenwerda (EKM)
Öffnungszeiten: Mo., Mi-Do.: 9.30 - 15.00 Uhr Di.: 9.30 - 16.00 Uhr Fr.: 9.30 - 12.00 Uhr
ARU Cottbus-Görlitz: Bereich Görlitz Leitung: Dieter Drabo Stellvertretung: Kerstin Hanusch Mitarbeiterin: Sabine Hanslik Schlaurother Straße 11 02827 Görlitz Tel. (03 581) 744 - 258 Fax (03 581) 744 - 299 E-Mail: ARU.Goerlitz@kkvsol.net
Kirchenkreise Hoyerswerda, Ev. KK Niederschlesische Oberlausitz
Öffnungszeiten: Mo., Mi.: 10 - 12.30 Uhr Di., Do.: 10 - 15.00 Uhr |
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